Weg zur Kategorie B
Gesuch
Nach erfolgreich absolviertem Nothelferkurs, stellst du mittels Formular ein Lernfahrgesuch an das Strassenverkehrsamt deines Wohnsitzkantons. Dieses Formular erhältst du bei uns, direkt beim Strassenverkehrsamt oder als Download unter www.strassenverkehrsamt.ch.
Theorieprüfung
Du erhältst per Post eine Zulassungsbestätigung zur obligatorischen Theorieprüfung, welche du beim Strassenverkehrsamt deines Wohnsitzkantons absolvierst.
Erhalt Lernfahrausweis
Nach bestandener Theorieprüfung erhältst du den Lernfahrausweis direkt vom Strassenverkehrsamt deines Wohnsitzkantons per Post zugestellt. Dieser ist 24 Monate gültig.
VKU und Fahrlektionen/Lernfahrten
Wir bereiten dich mit Fahrlektionen auf die praktische Prüfung vor. Zeitgleich ist das Besuchen des Verkehrskundeunterrichts (VKU) obligatorisch.
Für private Lernfahrten sind ein Lernfahrausweis und eine Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden, welche das 23. Altersjahr vollendet hat, seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis der Kategorie B und diesen nicht mehr auf Probe besitzt. Zudem muss die Handbremse von der Begleitperson jederzeit betätigt werden können.
Praktische Prüfung
Nach erfolgreich absolviertem Verkehrskundeunterricht (VKU) absolvierst du beim Strassenverkehrsamt die praktische Prüfung, erhältst nach bestandener Prüfung deinen Führerausweis der Kategorie B auf Probe und bist verpflichtet einen Weiterausbildungskurs (WAB-Kurs) zu besuchen.
WAB-Kurs
Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten muss innerhalb der ersten 12 Monate ein Weiterausbildungskurs (WAB-Kurs) besucht werden. Nach Ablauf der Probezeit (3 Jahre) wird dir der definitive Führerausweis direkt zugestellt.
Fahren ab 17 Jahren
Das Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie B kann bereits im Alter von 17 Jahren gestellt werden. Bedeutet du kannst bereits mit 17 Jahren mit Fahrlektionen beginnen. Für unter 20-jährige besteht, von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet, jedoch eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten.
Dies gilt nicht für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.20 erworben haben. Übergangsrecht: Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr vollendet und den Lernfahrausweis der Kategorie B in diesem Jahr erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung zugelassen, auch wenn man den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzt.
Automat oder geschaltet
Der Trend des Autofahrens geht ganz klar in Richtung «Automat». Bereits schon die Tatsache, dass Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb kein handgeschaltenes Getriebe besitzen, zeigt die zukünftige Ausrichtung. Trotzdem dürfen wir nicht vergessen, dass das Fahren mit Handschaltung ein gewisses Feeling mit sich bringt und Spass machen kann. Egal wie du dich entscheidest, wir bieten dir Fahrlektionen in beiden Varianten an. Aber was passt besser zu mir?
Automat: Einfacheres Lernen, evtl. weniger Fahrlektionen und somit ein kleinerer finanzieller Aufwand.
Geschaltet: Etwas aufwändigeres Lernen, beide Varianten beherrschen können.
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz.
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg nicht übersteigt.